Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lander Immobilienservice – Philipp Lander
Waldstraße 24, 55124 Mainz für die Tätigkeit als Hausverwalter (WEG-Verwaltung und Mietverwaltung)
Stand: Juli 2025
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Hausverwaltungsverträge zwischen dem Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder Vermietern, sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie einschlägige Verordnungen.
§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die ordnungsgemäße Verwaltung von Mietobjekten sowie von Gemeinschaftseigentum gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des BGB und des WEG sowie den individuell vereinbarten Leistungen im Verwaltervertrag. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem geschlossenen Verwaltervertrag.
§3 Vertragsschluss und Kommunikation
Ein Vertragsverhältnis kommt durch Unterzeichnung eines schriftlichen Verwaltervertrags oder durch entsprechenden Beschluss der Eigentümerversammlung zustande. Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich digital. Auf Wunsch des Kunden kann eine Kommunikation auf dem Postweg erfolgen; in diesem Fall kann Lander Immobilienservice eine angemessene Kostenpauschale für Druck, Porto und Bearbeitung berechnen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, Mitteilungen auch digital zu erhalten, soweit keine gesetzlich vorgeschriebene Form entgegensteht.
§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt gemäß dem individuell abgeschlossenen Verwaltervertrag. Sonderleistungen und Zusatzaufwände werden gemäß Preisliste oder nach Aufwand gesondert abgerechnet. Beispiele hierfür sind Mahngebühren, Aufwandsentschädigungen für nicht erteilte Lastschriftmandate oder Leistungen im Rahmen von Modernisierungen oder Darlehensabwicklungen. Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Bei Zahlungsverzug ist Lander Immobilienservice berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahngebühren geltend zu machen. Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – brutto ohne Umsatzsteuer nach § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung).
§5 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Der Widerruf ist innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per E-Mail möglich. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Verwalter die Leistung vollständig erbracht hat und der Kunde zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Ein Muster-Widerrufsformular wird wie folgt zur Verfügung gestellt:
Muster-Widerrufsformular:
An: Lander Immobilienservice - Philipp Lander, Waldstraße 24, 55124 Mainz
E-Mail: info@lander-immobilien.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden
Dienstleistung: _____________________
Bestellt am: _____________ / Erhalten am: _____________
Name: ______________________
Anschrift: ______________________
Datum: ______________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________
§6 Haftung
Der Verwalter - Lander Immobilienservice, Philipp Lander - haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – ausgeschlossen. Die Haftung bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht.
§7 Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der Verwalter darf Dienstleister (z. B. Abrechnungsunternehmen) einsetzen, mit denen datenschutzkonforme Vereinbarungen getroffen wurden.Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer aktuellen Datenschutzerklärung unter: www.lander-immobilien.de/datenschutzerklarung/
§8 Schriftform, Nebenabreden
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§9 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz, soweit gesetzlich zulässig. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift.
§10 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz, soweit gesetzlich zulässig. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift.
Beide Parteien können das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich im Einzelvertrag geregelt.
Auf ausdrücklichen Wunsch einzelner Eigentümer erfolgt die Kommunikation auch in Papierform. In diesem Fall kann der Verwalter eine angemessene Kostenpauschale für Druck, Porto und Verwaltungsaufwand pro Sendung geltend machen.
Einzelne Zusatzleistungen, die über die im Verwaltervertrag vereinbarten Standardleistungen hinausgehen (z. B. Abendtermine, Zusatzversammlungen, Versicherungsschäden, Online-Abstimmungen), werden entsprechend einem separaten Leistungskatalog nach Aufwand oder Pauschale vergütet. Der aktuelle Katalog wird der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen haftet der Verwalter uneingeschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verwalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.